Mehr Kontrollen, mehr betroffene Betriebe – Mit Pfannenberg Signalgebern für Seveso III gerüstet

Funktionale Sicherheit für Industrieanlagen

Funktionale Sicherheit für Industrieanlagen: Mit der SIL/PL-konformen Signal-technologie von Pfannenberg können Anlagenbetreiber eine normgerechte Alarmierung nach der Seveso III-Richtlinie sicherstellen.

Hamburg, 05. Oktober 2015. Die EU-Richtlinie Seveso III verpflichtet Betriebe, die mit Stoffen einer bestimmten Gefahrenklasse und Menge arbeiten, einem Störfall vorzubeugen bzw. die Auswirkungen eines Störfalls zu minimieren. Dies wird unter anderem durch die Ausrüstung des Betriebsbereichs mit geeigneten Warn- und Alarmeinrichtungen erreicht. Wichtig: Nach der Übertragung der novellierten Seveso III-Richtlinie in deutsches Recht sind mehr Betriebe als zuvor von diesen Vorschriften betroffen. Zudem schreibt die Richtlinie den Behörden eine systematische Kontrolle aller Störfallbetriebe sowie außerplanmäßige Inspektionen vor. Deshalb sollten Anlagenbetreiber die neue Gesetzeslage unbedingt in die Planung neuer Anlagen einfließen lassen – und Bestandsanlagen auf ihre Norm-konformität überprüfen.

Funktionale Sicherheit für Anlagenbetreiber mit Pfannenberg

Schallgebern und Blitzleuchten Eine wichtige Anforderung der Seveso III-Richtlinie ist es, Störungen vorzubeugen sowie mögliche Auswirkungen von Störfällen zu begrenzen, beispielsweise durch geeignete Signalgeräte. Pfannenbergs SIL/PL-konforme Signalgeräte ermöglichen eine gesetzeskonforme Umsetzung der EU-Vorgaben, die in Deutschland schwerpunktmäßig in der novellierten Störfallverordnung (12. BImSchV) festgeschrieben sind. Die Pfannenberg Schallgeber und Blitzleuchten sind mit den sicherheitstechnischen Kennzahlen ausgestattet und lassen sich problemlos in das Sicherheitskonzept von Maschinen und Anlagen integrieren. Zur normgerechten Umsetzung der novellierten Seveso III-Richtlinie eignen sich beispielsweise Schallgeber der DS-Serie oder Blitzleuchten der Quadro- und PMF-Serie.

Mehr betroffene Betriebe, strengere Überwachung

Längst nicht nur die chemische Industrie ist von der Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben in der Seveso-III-Richtlinie betroffen. Je nach Menge, Art und Gefahren-klasse der zu verarbeitenden Stoffe können die geänderten Vorgaben zum Beispiel auch für Betriebe aus den Bereichen Metallverarbeitung, Logistik oder Lagerstätten für technische Gase gelten. Ob und in welchem Maß die neuen Regelungen für einen Betrieb greifen, lässt sich anhand einer Klassifizierung nach der Systematik der neuen europäischen CLP-Verordnung eruieren, die der Seveso III-Richtlinie als Anhang 1 beigefügt ist. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Ein weiterer Bereich, der von der der Einführung von Seveso III betroffen ist, ist der der behördlichen Kontrollen. Artikel 20 der Seveso III-Richtlinie verpflichtet die Behörden zur Einführung eines systematischen Inspektionsplans mit regelmäßigen Vor-Ort-Besichtigungen aller Störfall-Betriebe und sieht auch außerplanmäßige Kontrollen vor.

„Der Einsatz von SIL/PL konformen Signalgeräten von Pfannenberg in Industrieanlagen und Betrieben spiegelt den konsequenten Sicherheitsgedanken der Planer und Betreiber wieder. Unsere Produkte stehen für mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit innerhalb der Anlagen“, so Carsten Hippler, Product Sales Manager Signaling bei Pfannenberg.

Einen Flyer zum Thema "Sicherer Ablauf von Prozessen und Risikominimierung im Anlagen- und Maschinenbetrieb" finden Sie auch in unserem Downloadbereich.