F-Gase-konform

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gase).

Fragen Sie noch heute bei uns an!

F-Gase Selbstauskunft

EU-Verordnung 517/2014 - Wir klären auf

Seit dem 1. Januar 2020 ist der Service an Bestandsgeräten mit bestimmten und teilweise sehr weit verbreiteten Kältemitteln nur noch stark eingeschränkt möglich. Betreiber sind zur Einhaltung der neuen EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verpflichtet. 
Als Hersteller von Klimatisierungslösungen unterstützen wir bei einem Problem, das insbesondere industrielle Betreiber und Maschinenbauer betrifft. 

Pfannenberg F-Gas Rechner

Der F-Gas Rechner zeigt OEMs und industriellen Endkunden auf, ob dringender Handlungsbedarf besteht - herstellerunabhängig und für alle Geräteklassen.

  • Neue EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase).
  • Übergangsfristen für den Service endeten bereits zum 31. Dezember 2019.
  • Einhaltung der EU-Verordnung ist Betreiber-Pflicht.

Prüfen Sie selbst

Der Schnellcheck in einer Minute mit nur zwei Angaben:
Kältemittel und Füllmenge.

Kältemittel und Füllmenge sind auf dem Typenschild ihres Geräts / ihrer Kälteanlage angegeben

Die Vorteile für Anlagenbetreiber und Maschinenbauer.

Der F-Gas Rechner hilft Anlagenbetreibern mit dem ausgegebenen Ergebnis dabei, seine gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die sogenannten Betreiberpflichten, einhalten zu können.

Zu seinen Zielen gehört neben der Erfüllung aller notwendigen Dokumentationspflichten auch die Maximierung der Maschinenverfügbarkeit zu vertretbaren Kosten und die Senkung der Life-Cycle-Kosten im Betrieb. Für Maschinenbauer ist der F-Gas Rechner ebenfalls ein sehr nützliches Tool. Mit den ermitteln Ergebnissen lassen sich die Endkunden kompetent und fachkundig beraten.

OEMs als Lösungsanbietern hilft der F-Gas Rechner dabei, ihren Kunden zielgerichtet und rechtzeitig die notwendigen Services anbieten zu können. Das ist eine Win-Win-Situation: Der Anlagenbetreiber kommt seinen gesetzlichen Pflichten nach, der Maschinenbauer kann sich gleichzeitig ein profitables After-Sales Geschäft mit bestehenden Anlagen sichern

Oft ist ein Umbau der Bestandsanlage ein plausibler Schritt, der sich letztendlich auch für den Anlagenbetreiber lohnt. Mit einem Wechsel auf ein anderes Kältemittel, der häufig mit einigen Hardware-Anpassungen verbunden ist, gelingt es meistens, ein CO2-Äquivalenzwert unterhalb des Grenzwerts für die Dichtheitsprüfung erzielen.

Der Betreiber kann somit jedes Jahr Service-Budget für Prüfungen sparen.