Unser Commitment zur REACH-Verordnung

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

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Die EU-Rechtsvorschriften REACH regelt seit Juni 2007 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Bei Pfannenberg nehmen wir diese Vorgaben sehr ernst und setzen diese deshalb im Arbeitsalltag bis heute zuverlässig um.

Unser Ziel ist es, die Identifikation der von Pfannenberg eingesetzten chemischen Substanzen so transparent wie möglich zu gestalten. Die REACH Verordnung hilft uns bei der Umsetzung. Es handelt sich hierbei um das weltweit fortschrittlichste Chemikalienrecht.

Bei den von uns an Sie gelieferten Produkten handelt es sich gemäß REACH-Verordnung um sogenannte Erzeugnisse. Das Unternehmen Pfannenberg ist im Sinne der REACH-Verordnung ein „nachgeschalteter Anwender", da unser Unternehmen kein Hersteller der benannten Substanzen ist.

Somit ist Pfannenberg eigentlich nicht direkt von dieser Verordnung betroffen und unterliegt offiziell nicht der in der Verordnung beschriebenen Registrierungspflicht.

Dennoch stellen wir sicher, dass alle an Pfannenberg gelieferten chemische Stoffe und Komponenten den Vorgaben der REACH Verordnung entsprechen. Damit sind Sie mit Pfannenberg immer auf der sicheren Seite. Lassen Sie uns gemeinsam durch die konsequente Identifikation von chemischen Substanzen einen Beitrag zur Verbesserung des Schutzes von Umwelt und Gesundheit leisten.