Alarmieren – eine Frage der passiven Wahrnehmbarkeit.

In der Kategorie „Alarmieren“ werden höchste Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit des Signals gestellt. Bei Feueralarm und in anderen Notfallsituationen ist eine unverzügliche Reaktion der Menschen im Signalisierungsbereich erforderlich. Hier bietet die Xenon-Technologie sichtbare Vorteile.

Der extrem kurze Lichtimpuls einer Xenon-Blitzleuchte besitzt mit Lichtstärke-Peakwerten von durchaus über 100.000 cd eine Intensität, die durch LEDs nicht zu erreichen ist. Zudem weisen Xenon-Blitzleuchten eine omnidirektionale Abstrahlcharakteristik auf, die in allen Richtungen identisch ist und „optische Lücken“ im Signalisierungsbereich vermeidet. So wird bei großer räumlicher Abdeckungsleistung gleichzeitig auch eine bessere passive Wahrnehmung gewährleistet (Wahrnehmung bei gesichtsabgewandter Position zum Signalgeber).

Setzt man die Energieaufnahme in Relation zur der Größe des signalisierten Bereichs, zeigt sich in der Energiebilanz kein wesentlicher Unterschied zur LED-Technologie. Dennoch lassen sich auch LED-Blitzleuchten zur Alarmierung von Personen einsetzen. Aufgrund ihres Lichtemissionsverhaltens jedoch eher dort, wo es kleinere Bereiche zu signalisieren gilt oder wo das Lichtsignal zielgerichtet in eine Richtung übertragen werden soll.

ZU UNSEREN XENON-BLITZLEUCHTEN

ZU UNSEREN LED-LEUCHTEN

Was wird in der Kategorie „Alarmieren“ signalisiert?

Beispiele:

  • Grenzwerte überschritten.
  • Anormaler Prozesszustand.
  • Gefahr für die Umwelt.
  • Akutes Gesundheitsrisiko.
  • Gefahr für Leib und Leben.
  • Havarie.
  • Evakuierung.